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   BVerwG, 24.02.2016 - 3 B 57.15 (3 B 44.15)   

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https://dejure.org/2016,7239
BVerwG, 24.02.2016 - 3 B 57.15 (3 B 44.15) (https://dejure.org/2016,7239)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.2016 - 3 B 57.15 (3 B 44.15) (https://dejure.org/2016,7239)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - 3 B 57.15 (3 B 44.15) (https://dejure.org/2016,7239)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2016 - 3 B 57.15
    Deshalb müssen dann, wenn ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2016 - 3 B 57.15
    Die Gerichte sind insbesondere nicht verpflichtet, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (BVerfG, Urteil vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86 u.a. - BVerfGE 87, 1 m.w.N.; [Nichtannahme-]Beschluss vom 30. September 2013 - 1 BvR 3196/11 - ZfWG 2014, 24 Rn. 34) oder sich zu jeglichem Vorbringen zu äußern.
  • BVerfG, 30.09.2013 - 1 BvR 3196/11

    Verbot des Angebots von Sportwetten im Internet sowie Werbeverbot für solche

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2016 - 3 B 57.15
    Die Gerichte sind insbesondere nicht verpflichtet, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (BVerfG, Urteil vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86 u.a. - BVerfGE 87, 1 m.w.N.; [Nichtannahme-]Beschluss vom 30. September 2013 - 1 BvR 3196/11 - ZfWG 2014, 24 Rn. 34) oder sich zu jeglichem Vorbringen zu äußern.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2021 - 12 B 1650/21

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs i.R.v.

    vgl. BVerfG, Urteile vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86 u. a. -, juris Rn. 110, 112 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, juris Rn. 39; BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 2016 - 3 B 57.15 -, juris Rn. 2, vom 14. Oktober 2014 - 2 B 59.14 u. a. -, juris Rn. 2, und vom 16. Februar 2012 - 8 B 3.12 u. a. -, juris Rn. 2, jeweils m. w. N.
  • VGH Bayern, 03.09.2019 - 13a ZB 19.33043

    Keine Rückkehrgefährdung für volljährige, alleinstehende und arbeitsfähige

    Wird die Gehörsrüge hierauf gestützt, bedarf es der Darlegung, welches Vorbringen das Gericht nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt das nicht zur Kenntnis genommene oder nicht erwogene Vorbringen für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (BVerwG, B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11; B.v. 24.2.2016 - 3 B 57/15 u.a. - juris Rn. 2; U.v. 18.12.2014 - 4 C 35.13 - NVwZ 2015, 656, juris Rn. 42; BayVGH, B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 18.31366 - juris Rn. 3 m.w.N.; B.v. 30.10.2018 - 13a ZB 17.31034 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.11.2020 - 13a ZB 19.31718

    Zur Glaubhaftmachung eines eine PTBS auslösenden traumatischen Ereignisses

    Wird die Gehörsrüge darauf gestützt, dass tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist bedarf es der Darlegung, welches Vorbringen das Gericht nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat und unter welchem denkbaren Gesichtspunkt das nicht zur Kenntnis genommene oder nicht erwogene Vorbringen für die Entscheidung hätte von Bedeutung sein können (BVerwG, B.v. 2.5.2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 11; B.v. 24.2.2016 - 3 B 57/15 u.a. - juris Rn. 2; U.v. 18.12.2014 - 4 C 35.13 - NVwZ 2015, 656, juris Rn. 42; BayVGH, B.v. 30.10.2018 - 13a ZB 17.31034 - juris Rn. 15 m.w.N.).
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